TITEL V
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die Verfahrensordnungen des Gerichtshofs und des Gerichts enthalten alle Bestimmungen, die für die Anwendung dieser Satzung und erforderlichenfalls für ihre Ergänzung notwendig sind.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
TITEL V
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die Verfahrensordnungen des Gerichtshofs und des Gerichts enthalten alle Bestimmungen, die für die Anwendung dieser Satzung und erforderlichenfalls für ihre Ergänzung notwendig sind.