Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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TITEL IV a

DIE FACHGERICHTE

Die Bestimmungen über die Zuständigkeitsbereiche, die Zusammensetzung, den Aufbau und das Verfahren der gemäß dem errichteten Fachgerichte werden im Anhang dieser Satzung aufgeführt.