Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten und Übergangsbestimmung

(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung in Anpassungsaufträgen gemäß rechtskräftig festgelegten Fristen zur Erreichung der Sanierungsziele des NGP 2021 und des bleiben von den Vorgaben dieser Verordnung unberührt.