Übergangsbestimmungen
Auf Sammlungen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bereits bewilligt sind, finden nur die Bestimmungen der , 7 und 9 Anwendung.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Übergangsbestimmungen
Auf Sammlungen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bereits bewilligt sind, finden nur die Bestimmungen der , 7 und 9 Anwendung.