Verbote
Das Aufsuchen von Dienststellen und Anstalten des Bundes, des Landes, der Gemeinden, anderer Körperschaften öffentlichen Rechtes und von Schulen zur Durchführung von Sammlungen ist verboten.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Verbote
Das Aufsuchen von Dienststellen und Anstalten des Bundes, des Landes, der Gemeinden, anderer Körperschaften öffentlichen Rechtes und von Schulen zur Durchführung von Sammlungen ist verboten.