Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Verbote

Das Aufsuchen von Dienststellen und Anstalten des Bundes, des Landes, der Gemeinden, anderer Körperschaften öffentlichen Rechtes und von Schulen zur Durchführung von Sammlungen ist verboten.