Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die im Fahrdienst tätigen Personen haben sich während des Dienstes gegenüber den Fahrgästen und den anderen Verkehrsteilnehmern besonnen, rücksichtsvoll und höflich zu verhalten.