Die im Fahrdienst tätigen Personen haben sich während des Dienstes gegenüber den Fahrgästen und den anderen Verkehrsteilnehmern besonnen, rücksichtsvoll und höflich zu verhalten.
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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Die im Fahrdienst tätigen Personen haben sich während des Dienstes gegenüber den Fahrgästen und den anderen Verkehrsteilnehmern besonnen, rücksichtsvoll und höflich zu verhalten.