Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Prüfungen zum Nachweis der Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung sowie der Geschichte Österreichs und des Bundeslandes Salzburg sind nach den Bestimmungen der Staatsbürgerschaftsprüfungs-Verordnung, BGBl II Nr 138/2006, durchzuführen.