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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 77/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 10a Abs 7 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985, BGBl Nr 311, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die Prüfungen zum Nachweis der Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung sowie der Geschichte Österreichs und des Bundeslandes Salzburg sind nach den Bestimmungen der Staatsbürgerschaftsprüfungs-Verordnung, BGBl II Nr 138/2006, durchzuführen.

Die Prüfung der Grundkenntnisse über die Geschichte des Bundeslandes Salzburg (Prüfungsgebiet 3) umfasst folgende Themenbereiche:

1. Salzburg in früheren Jahrhunderten;

2. Salzburg in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts (1900 bis 1955);

3. Salzburg von 1955 bis zur Gegenwart;

4. das Bundesland Salzburg im Überblick.

Diese Verordnung tritt mit 29. August 2006 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.