Mindest- und Höchstentgelt
(1) Unabhängig vom Flächenausmaß und Tariftyp gemäß wird ein Mindestentgelt von 480,00 € und ein Höchstentgelt von 9.600,00 € pro Jahr festgelegt.
(2) Für den Sondertarif 1 gemäß (seebezogene Infrastruktur) gilt kein Höchstentgelt.
