Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mindest- und Höchstentgelt

(1) Unabhängig vom Flächenausmaß und Tariftyp gemäß wird ein Mindestentgelt von 480,00 € und ein Höchstentgelt von 9.600,00 € pro Jahr festgelegt.

(2) Für den Sondertarif 1 gemäß (seebezogene Infrastruktur) gilt kein Höchstentgelt.