Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Ausbildungsbescheinigungsregister

Die Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg hat über die von ihr ausgestellten Ausbildungsbescheinigungen ein elektronisches Register zu führen. In diesem sind für jede ausgestellte Ausbildungsbescheinigung jedenfalls zu erfassen:

1. Vorname und Familien- oder Nachname des Besitzers oder der Besitzerin;

2. das Geburtsdatum des Besitzers oder der Besitzerin;

3. die Staatsangehörigkeit des Besitzers oder der Besitzerin;

4. Anschrift des Hauptwohnsitzes und allfällige weitere bekannt gegebene Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail, etc) des Besitzers oder der Besitzerin;

5. gegebenenfalls die LFBIS-Nummer des Betriebes des Besitzers oder der Besitzerin;

6. das Ausstellungsdatum der Ausbildungsbescheinigung;

7. das auf der Ausbildungsbescheinigung angegebene Ablaufdatum;

8. die eindeutige Kennzeichnung (zB Nummer, Buchstaben-Ziffern-Folge);

9. die Einleitung und das Ergebnis eines Verfahrens zur Einziehung gemäß oder eines Verfahrens zur Ungültigerklärung gemäß ;

10. die Ausstellung eines Duplikates für eine Ausbildungsbescheinigung;

11. die Verlängerungen der Gültigkeit der Ausbildungsbescheinigung.