Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Überbetriebliche Zusammenarbeit

Als Maßnahmen der überbetrieblichen Zusammenarbeit kommen für die Förderung insbesondere in Betracht:

a) die Verbesserung der Marktstruktur durch den Auf- und Ausbau von Vermarktungs- und Verwertungseinrichtungen;

b) die Errichtung von Erzeugerringen;

c) die Schaffung und Führung von Maschinen- und Betriebshilferingen;

d) Gemeinschaftseinrichtungen auf den Almen.