Die sinngemäße Anwendung des § 28 Abs 2 LB-PG hat mit der Maßgabe zu erfolgen, dass keine Mindestdauer der Funktionsausübung erforderlich ist.
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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Die sinngemäße Anwendung des § 28 Abs 2 LB-PG hat mit der Maßgabe zu erfolgen, dass keine Mindestdauer der Funktionsausübung erforderlich ist.