Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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In- und Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2026 in Kraft; gleichzeitig treten außer Kraft:

1. die Salzburger Bautechnikverordnung, LGBl Nr 55/2016, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 78/2021;

2. die Fahrradabstellplätze-Verordnung, LGBl Nr 79/2021.

(2) Die zu dem im Abs 1 bestimmten Zeitpunkt anhängigen baurechtlichen Verfahren sind nach den bis dahin geltenden Bestimmungen fortzuführen.