In- und Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2026 in Kraft; gleichzeitig treten außer Kraft:
1. die Salzburger Bautechnikverordnung, LGBl Nr 55/2016, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 78/2021;
2. die Fahrradabstellplätze-Verordnung, LGBl Nr 79/2021.
(2) Die zu dem im Abs 1 bestimmten Zeitpunkt anhängigen baurechtlichen Verfahren sind nach den bis dahin geltenden Bestimmungen fortzuführen.
