Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dichtebonus Nachhaltigkeit

Der Dichtebonus für die Nachhaltigkeit gemäß § 9 Abs 1b BauPolG 1996 gilt für Wohnbauten, deren GWP-Indikator für die Ökologie der Baustoffe unter oder gleich 18 liegt. Der GWP-Indikator ist gemäß der Anlage 2 zu berechnen.