Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sonstige OIB-Regelwerke

Zur Anwendung der OIB-Richtlinien sind, wenn die Richtlinien dies vorsehen, folgende Regelwerke heranzuziehen:

1. OIB-Richtlinie „Begriffsbestimmungen“, Ausgabe Mai 2023, unter Berücksichtigung der Sonderregelungen gemäß der Anlage 1;

2. OIB-Richtlinie „Zitierte Normen und sonstige technische Regelwerke“, Ausgabe Mai 2023, unter Berücksichtigung der Sonderregelungen gemäß Teil F der Anlage 1.