Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Landes-Zielsteuerungskommission, Aufgaben

(1) Die Landes-Zielsteuerungskommission hat folgende Aufgaben wahrzunehmen:

1. die Beschlussfassung in Angelegenheiten des ;

2. die Beschlussfassung in solchen Angelegenheiten, die ihr von der Gesundheitsplattform zusätzlich übertragen werden;

3. die Beschlussfassung in Bezug auf solche Aufgaben gemäß , die gesetzlich der Landes-Zielsteuerungskommission zugewiesen werden.

(2) In der Landes-Zielsteuerungskommission erfolgt eine wechselseitige und rechtzeitige Information und Konsultation über Festlegungen zu wesentlichen operativen und finanziellen Angelegenheiten der Leistungserbringung im Gesundheitswesen von Land und Sozialversicherung.