Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sonstige Aufgaben

Der Fonds hat folgende sonstige Aufgaben wahrzunehmen:

1. die Handhabung des Sanktionsmechanismus ();

2. die Ausübung der Schiedsfunktion bei Auslegungsfragen des Salzburger Krankenanstaltenplanes oder an seine Stelle tretender Detailplanungen für den intramuralen Bereich;

3. die Abstimmung von Leistungen zwischen den Krankenanstalten unter Berücksichtigung des überregionalen Leistungsangebotes;

4. die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers bzw der Geschäftsführerin des Fonds;

5. die Einrichtung weiterer Fondsorgane ();

6. die Erstellung des Voranschlages und des Stellenplanes des Fonds;

7. die Erstellung des Jahresabschlusses des Fonds;

8. das Eingehen grenzüberschreitender Kooperationen gemäß Art 46 Abs 2 letzter Satz der Vereinbarung;

9. die Abgabe von Stellungnahmen in Verwaltungsverfahren;

10. die Unterstützung der Hospiz- und Palliativbetreuung nach Maßgabe des sowie die Abwicklung der Finanzierung des Landesanteils an weiteren sektorenübergreifenden Maßnahmen im Bereich der Zielsteuerung Gesundheit;

11. sonstige Aufgaben, die dem Fonds durch Gesetze übertragen werden.