Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Nachweis

Die Teilnahme an der Ausbildung gemäß ist nach Ausbildungsende vom Vortragenden durch Unterfertigung und Aushändigung eines schriftlichen Nachweises mit der Bezeichnung „Sachkundenachweis gemäß “ zu bescheinigen.