Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausbildung zur Heimhelferin oder zum Heimhelfer

(1) Der Ausbildungslehrgang zur Heimhelferin oder zum Heimhelfer umfasst eine theoretische Ausbildung im Umfang von 200 Unterrichtseinheiten und eine praktische Ausbildung im Umfang von 200 Stunden.

(2) Die theoretische Ausbildung gliedert sich in folgende Module:

Modul

Unterrichtseinheiten

Dokumentation

4

Ethik und Berufskunde

5

Erste Hilfe

18

Grundzüge der angewandten Hygiene

6

Grundpflege und Beobachtung

73

Grundzüge der Pharmakologie

25

Grundzüge der angewandten Ernährungslehre und Diätkunde

8

Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation

20

Haushaltsführung

8

Grundzüge der Gerontologie

8

Grundzüge der Kommunikation und Konfliktbewältigung

20

Grundzüge der Sozialen Sicherheit

5

(3) Die praktische Ausbildung im Ausmaß von 200 Stunden beinhaltet die Praktikumsvorbereitung und Praktikumsreflexion. Sie ist im Umfang von 120 Stunden im ambulanten Bereich und im Umfang von 80 Stunden im (teil)stationären Bereich zu absolvieren. In diesen Inhalten der Ausbildung ist das Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ inkludiert.