Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Haftpflichtversicherung

Für jeden Hund ist eine Haftpflichtversicherung zur Deckung von durch ihn verursachte Schäden über eine Mindestdeckungssumme von 725.000 € abzuschließen und aufrechtzuerhalten.