Wesenstest
Die Sozialverträglichkeit des Hundes kann nur durch einen Wesenstest nachgewiesen werden, der von einer dazu geeigneten Person oder Stelle nach Feststellung der Gefährlichkeit ( zweiter und dritter Satz) durchgeführt worden ist.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Wesenstest
Die Sozialverträglichkeit des Hundes kann nur durch einen Wesenstest nachgewiesen werden, der von einer dazu geeigneten Person oder Stelle nach Feststellung der Gefährlichkeit ( zweiter und dritter Satz) durchgeführt worden ist.