Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wesenstest

Die Sozialverträglichkeit des Hundes kann nur durch einen Wesenstest nachgewiesen werden, der von einer dazu geeigneten Person oder Stelle nach Feststellung der Gefährlichkeit ( zweiter und dritter Satz) durchgeführt worden ist.