Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

2. Teil

Katastrophenschutzpläne

Richtlinien für Katastrophenschutzpläne

Die Landesregierung hat durch Verordnung für die Erstellung der Katastrophenschutzpläne Richtlinien zu erlassen. Sie kann für die Erstellung von Sonderalarmplänen zu deren einheitlicher Gestaltung und Vollständigkeit durch Verordnung Richtlinien erlassen.