2. Teil
Katastrophenschutzpläne
Richtlinien für Katastrophenschutzpläne
Die Landesregierung hat durch Verordnung für die Erstellung der Katastrophenschutzpläne Richtlinien zu erlassen. Sie kann für die Erstellung von Sonderalarmplänen zu deren einheitlicher Gestaltung und Vollständigkeit durch Verordnung Richtlinien erlassen.
