Eigener Wirkungsbereich
Die in diesem Landesgesetz festgelegten Aufgaben der Gemeinden sind im eigenen Wirkungsbereich wahrzunehmen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich
Die in diesem Landesgesetz festgelegten Aufgaben der Gemeinden sind im eigenen Wirkungsbereich wahrzunehmen.