Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rückwirkung von Verordnungen

Auf Grund dieses Gesetzes erlassene Verordnungen können auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Der Zeitraum der Rückwirkung darf sechs Monate nicht übersteigen.