Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Förderkomponenten

Die Förderung von institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen basiert auf den folgenden Förderkomponenten:

1. Förderung der Betreuungszeiten pro Organisationsform; dafür sind die folgenden Parameter maßgeblich:

a) die wöchentliche Rahmenöffnungszeit der Organisationsform und die Anzahl der betriebenen Gruppen dieser Organisationsform;

b) das wöchentliche Betreuungsausmaß der angemeldeten Kinder laut Betreuungsvereinbarung in den einzelnen Gruppen;

c) die durchschnittliche Anzahl der Kinder, die zum Stichtag () in den Gruppen angemeldet sind;

d) das Anstellungsausmaß des pädagogischen Personals laut Dienstvertrag oder dem Ausmaß der Bereitstellung ();

2. Förderung der gruppenarbeitsfreien Dienstzeit für Leitungen („Leitungsstunden“)

3. Förderung des Personals zur Betreuung von Kindern mit IE-Bedarf.