Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Teil

Sonstige Kostenbeiträge der/des Erziehungsberechtigten

Für die Verabreichung von Essen oder die Teilnahme an besonderen Angeboten können von der/dem/den Erziehungsberechtigten zusätzliche Kostenbeiträge unabhängig von der Altersgruppe eingehoben werden. Diese Kostenbeiträge dürfen die tatsächlichen Kosten für das Mittagessen oder das besondere Angebot nicht übersteigen.