Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Einreihung oder Zuordnung von Verwendungen und Arbeitsplätzen

Bei der Einreihung oder Zuordnung von Verwendungen und Arbeitsplätzen in für den Monatsbezug, das Monatsentgelt oder das Monatseinkommen bedeutsame Kategorien wie Entlohnungs-, Verwendungs- oder Funktionsgruppen, Dienstklassen, Modellstellen, Modellfunktionen und Einkommensbänder sind keine Kriterien für die Beurteilung der Tätigkeit zu verwenden, die zu einer mittelbaren oder unmittelbaren Diskriminierung aus einem der im genannten Gründe führen.