Mehrfachdiskriminierung
Liegt eine Mehrfachdiskriminierung aus den im und Z 1a genannten Gründen vor, ist darauf bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung Bedacht zu nehmen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Mehrfachdiskriminierung
Liegt eine Mehrfachdiskriminierung aus den im und Z 1a genannten Gründen vor, ist darauf bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung Bedacht zu nehmen.