Leistende Stellen
Leistende Stelle für Förderungen ist jede inländische Einrichtung, der die Abwicklung dieser Förderung in Bezug auf eine Leistungsempfängerin bzw einen Leistungsempfänger (§ 13 TDBG 2012) oder eine Leistungsverpflichtete bzw einen Leistungsverpflichteten (§ 14 TDBG 2012) obliegt. Insoweit die auszahlende Stelle vom Anwendungsbereich des § 38 Bankwesengesetz erfasst ist, gilt die im Abwicklungsprozess vorgelagerte Einrichtung als leistende Stelle.
