Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit 28. August 2025 in Kraft.
(2) Die Verpflichtungen zur Vornahme von Leistungsmitteilungen gemäß betreffend Leistungen gemäß und 2 sind ab 28. Februar 2026 und jene gemäß ab 28. August 2026 zu erfüllen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit 28. August 2025 in Kraft.
(2) Die Verpflichtungen zur Vornahme von Leistungsmitteilungen gemäß betreffend Leistungen gemäß und 2 sind ab 28. Februar 2026 und jene gemäß ab 28. August 2026 zu erfüllen.