Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt mit 28. August 2025 in Kraft.

(2) Die Verpflichtungen zur Vornahme von Leistungsmitteilungen gemäß betreffend Leistungen gemäß und 2 sind ab 28. Februar 2026 und jene gemäß ab 28. August 2026 zu erfüllen.