Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übertragung von behördlichen Zuständigkeiten auf die Bezirkshauptmannschaft Zell am See

In folgenden Angelegenheiten wird die behördliche Zuständigkeit von den Bezirkshauptmannschaften Salzburg-Umgebung, Hallein, St. Johann im Pongau und Tamsweg auf die Bezirkshauptmannschaft Zell am See übertragen:

1. Angelegenheiten, wie sie im (EU-QuaDG), BGBl I Nr 130/2015, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 50/2025, geregelt sind, einschließlich der Vollstreckung aller nach dieser Bestimmung erlassenen Bescheide.

2. Angelegenheiten, wie sie im (LMSVG), BGBl I Nr 13/2006, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 50/2025, geregelt sind, einschließlich der Vollstreckung aller nach dieser Bestimmung erlassenen Bescheide.

3. Angelegenheiten, wie sie im (VNG), BGBl I Nr 68/2007, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 104/2019, geregelt sind, einschließlich der Vollstreckung aller nach dieser Bestimmung erlassenen Bescheide.