Finanzreferent
Der Finanzreferent hat für den Vorstand jeweils einen Entwurf des Jahresvoranschlags und des Rechnungsabschlusses zu erstellen und die Kassen- und Rechnungsbücher zu führen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Finanzreferent
Der Finanzreferent hat für den Vorstand jeweils einen Entwurf des Jahresvoranschlags und des Rechnungsabschlusses zu erstellen und die Kassen- und Rechnungsbücher zu führen.