1. Abschnitt
Präsident(in) der Bildungsdirektion für Salzburg
Die Landeshauptfrau oder der Landeshauptmann von Salzburg ist Präsident(in) der Bildungsdirektion für Salzburg (im Folgenden als „Bildungsdirektion“ bezeichnet).
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
1. Abschnitt
Präsident(in) der Bildungsdirektion für Salzburg
Die Landeshauptfrau oder der Landeshauptmann von Salzburg ist Präsident(in) der Bildungsdirektion für Salzburg (im Folgenden als „Bildungsdirektion“ bezeichnet).