Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Nichtigerklärung von Beschlüssen

Beschlüsse, die unter Nichtbeachtung der und 3, 34, 35 Abs. 2 und 38 Abs. 1 und 2 zustande gekommen sind, sind mit Nichtigkeit bedroht und von der Aufsichtsbehörde als nichtig zu erklären.