Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Schutzzweck

Zweck der Errichtung der Ruhezone ist es, durch eine artgerechte und naturnahe Jagdwirtschaft und eine rücksichtsvolle touristische Nutzung möglichst störungsarme, natürliche Lebensbedingungen für die Tierwelt zu schaffen.