Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutzgebiet

Das in den Anlagen 1 und 2, einschließlich den Erläuterungen dazu, rot dargestellte Gebiet in der Gemeinde St. Gallenkirch ist nach dieser Verordnung als Ruhezone geschützt.