Die Landesregierung wird beauftragt und ermächtigt, in diesem Zusammenhang allenfalls anfallende Bundesabgaben den Zuwendungsempfängern zu ersetzen.
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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Landesregierung wird beauftragt und ermächtigt, in diesem Zusammenhang allenfalls anfallende Bundesabgaben den Zuwendungsempfängern zu ersetzen.