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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 46/2000

Die Landesregierung wird beauftragt und ermächtigt, die im Eigentum des Landes Steiermark befindlichen Kunstgegen­stände und Kulturgüter, die während der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ihren Eigentümern entzogen wor­den sind, Anspruchsberechtigten unentgeltlich zu übereignen oder für den Fall, dass Anspruchsberechtigte nicht gefunden werden können, einer Verwertung zuzuführen, deren Erlös Opfern des Nationalsozialismus bzw. entsprechenden Organisa­tionen zukommen soll.

Die Landesregierung wird beauftragt und ermächtigt, in diesem Zusammenhang allenfalls anfallende Bundesabgaben den Zuwendungsempfängern zu ersetzen.

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.