Die Landesregierung wird beauftragt und ermächtigt, die im Eigentum des Landes Steiermark befindlichen Kunstgegenstände und Kulturgüter, die während der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ihren Eigentümern entzogen worden sind, Anspruchsberechtigten unentgeltlich zu übereignen oder für den Fall, dass Anspruchsberechtigte nicht gefunden werden können, einer Verwertung zuzuführen, deren Erlös Opfern des Nationalsozialismus bzw. entsprechenden Organisationen zukommen soll.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl. Nr. 46/2000
Die Landesregierung wird beauftragt und ermächtigt, in diesem Zusammenhang allenfalls anfallende Bundesabgaben den Zuwendungsempfängern zu ersetzen.
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
