Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anrechnung von Zeiten der Gerichtspraxis

. Bei Bediensteten, bei denen das Besoldungsdienstalter nach festgesetzt wird, sind Zeiten der Gerichtspraxis als Zeiten nach anrechenbar, soweit sie die Dauer nach des Rechtspraktikantengesetzes (RPG), BGBl. Nr. 644/1987, überschreiten.