Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA)

. (1) Die WKStA gilt als Staatsanwaltschaft im Sprengel der Oberstaatsanwaltschaft Wien.

(2) Abweichend von und von gebührt

1. dem Leiter der WKStA in der Gehaltsgruppe St 2 eine Dienstzulage gemäß , in der Gehaltsgruppe II eine Dienstzulage gemäß ,

2. dem Ersten Stellvertreter des Leiters der WKStA in der Gehaltsgruppe St 2 eine Dienstzulage gemäß , in der Gehaltsgruppe II ein Zuschlag zur Dienstzulage gemäß .