Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Dienstzulage

. Eine ruhegenussfähige Dienstzulage gebührt folgenden Staatsanwälten in folgendem Ausmaß:

1. Leiter einer staatsanwaltschaftlichen Gruppe (Gruppenleiter) 385,6 €,

2. Erster Stellvertreter des Leiters einer Staatsanwaltschaft 485,4 €,

3. Leiter einer Staatsanwaltschaft, der nicht unter Z 4 oder 5 angeführt ist, 1 012,8 €,

4. a) Leiter einer Staatsanwaltschaft am Sitz eines Oberlandesgerichtes, soweit er nicht unter Z 5 angeführt ist,

b) Leiter der Staatsanwaltschaft Klagenfurt,

c) Leiter der Staatsanwaltschaft Salzburg 1 340,7 €,

5. Leiter der Staatsanwaltschaft Wien 1 668,5 €,

6. Erster Stellvertreter des Leiters einer Oberstaatsanwaltschaft 1 226,6 €,

7. Leiter einer Oberstaatsanwaltschaft 157,4 €,

8. Erster Stellvertreter des Leiters der Generalprokuratur 443,4 €.