Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ernennung eines Richters der Gehaltsgruppen I bis III zum Staatsanwalt

. Wird ein Richter der Gehaltsgruppen I bis III zum Staatsanwalt ernannt, so ändern sich seine Gehaltsstufe und sein Vorrückungstermin nicht, sofern sich nicht aus letzter Satz oder oder 6 anderes ergibt.