. Soweit in anderen gesetzlichen Vorschriften auf Vorschriften des Gesetzes vom 21. Mai 1868, RGBl. Nr. 46, verwiesen wird, treten an deren Stelle die entsprechenden Vorschriften dieses Bundesgesetzes.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Soweit in anderen gesetzlichen Vorschriften auf Vorschriften des Gesetzes vom 21. Mai 1868, RGBl. Nr. 46, verwiesen wird, treten an deren Stelle die entsprechenden Vorschriften dieses Bundesgesetzes.