Übergangsbestimmung zur Novelle BGBl. I Nr. 210/2013
. Auf Richterinnen und Richter, deren Auslastung am 31. Dezember 2013 gemäß herabgesetzt ist, ist in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Übergangsbestimmung zur Novelle BGBl. I Nr. 210/2013
. Auf Richterinnen und Richter, deren Auslastung am 31. Dezember 2013 gemäß herabgesetzt ist, ist in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung weiter anzuwenden.