Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmung zur Novelle BGBl. I Nr. 210/2013

. Auf Richterinnen und Richter, deren Auslastung am 31. Dezember 2013 gemäß herabgesetzt ist, ist in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung weiter anzuwenden.