3. TEIL
Übergangsvorschriften
. Auf vor dem 1. Jänner 2012 eingeleitete Disziplinarverfahren sowie auf vor dem 1. Jänner 2012 ausgesprochene (vorläufige) Suspendierungen sind die am 31. Dezember 2011 geltenden Bestimmungen weiter anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
3. TEIL
Übergangsvorschriften
. Auf vor dem 1. Jänner 2012 eingeleitete Disziplinarverfahren sowie auf vor dem 1. Jänner 2012 ausgesprochene (vorläufige) Suspendierungen sind die am 31. Dezember 2011 geltenden Bestimmungen weiter anzuwenden.