Schuldenkonsolidierung
. Forderungen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Abgrenzungsposten, die aus Beziehungen zwischen den zu konsolidierenden Einheiten bestehen, sind in die konsolidierten Abschlussrechnungen nicht aufzunehmen.
Beachte: Ist erstmals für die Rechnungslegung des Finanzjahres 2013 anzuwenden (vgl. ).
