Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schuldenkonsolidierung

. Forderungen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Abgrenzungsposten, die aus Beziehungen zwischen den zu konsolidierenden Einheiten bestehen, sind in die konsolidierten Abschlussrechnungen nicht aufzunehmen.

Beachte: Ist erstmals für die Rechnungslegung des Finanzjahres 2013 anzuwenden (vgl. ).