Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufwendungen und Auszahlungen

. Die folgenden Aufwendungen und Auszahlungen sind von der haushaltsführenden Stelle gesondert darzustellen:

1. IT-Dienstleistungen und -Wartungen, IT-Miet- bzw. -Leasingaufwand,

(Anm.: Z 2 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 466/2015)

3. Werbeaufwand und Infokampagnen sowie Öffentlichkeitsarbeit,

4. Repräsentationsaufwendungen (Catering und Geschäftsessen, Sonstige),

5. Buchhaltungsaufwand,

6. Druckwerke (eigens erstellte und erworbene),

7. Aus- Fort- und Weiterbildung,

8. Reinigung,

(Anm.: Z 9 und 10 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 466/2015)

11. Rechtsgutachten, Rechtsberatung, gerichtliche Sachverständige,

12. sonstige Beratungsleistungen,

13. Sicherheitskosten (Wachdienst).