Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausgegliederte Rechtsträger

Die Rechtsträger nach haben im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass auch sonstige Rechtsträger, die nach dem ESVG ihrem Verantwortungsbereich zugeordnet sind, den zweiten und dritten Abschnitt dieses Gesetzes einhalten.