Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen im Jahr 2026:

1.

für die Unterhaltskosten

680 €

2.

für den Erziehungsaufwand

für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

183 €

für Kinder ab dem 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr

306 €

für Kinder ab dem 11. Lebensjahr

342 €

Die höheren Beträge für den Erziehungsaufwand sind jeweils ab Beginn des Kalenderjahres zu leisten, in dem das Kind das 6. bzw 10. Lebensjahr vollendet.