9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Ist nicht von den VO umfasst. 10. Ceuta und Melilla Ist nicht von den VO umfasst. 11. Schlussbestimmungen Soweit diese Arbeitsrichtlinie keine besonderen Regelungen enthält, gelten die Bestimmungen des UZK, des UZK-DA sowie des UZK-IA in der jeweils geltenden Fassung. Bis zum Erlass von Präferenzursprungsregeln gelten für die Bestimmung des Ursprungs die Vorschriften über den nichtpräferenziellen Ursprung. 11.1. Erstattung oder Erlass Für Waren, die im Anhang der Hummer-VO angeführt sind und für die im Zeitraum vom 1. August 2025 bis zum Inkrafttreten der Hummer-VO höhere Einfuhrabgaben entrichtet wurden, als nach der Hummer-VO geschuldet gewesen wären, erfolgt die Erstattung oder der Erlass der Einfuhrabgaben auf Antrag gemäß Artikel 4 der Hummer-VO. 11.2. Geltungsdauer Die USA-Zoll-VO gilt gemäß Artikel 8 vom 1. Juli 2026 bis zum 31. Dezember 2029. Die Hummer-VO gilt gemäß Artikel 6 vom 1. August 2025 bis zum 31. Juli 2030.
